Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 · Kfz-Meisterwerkstatt B&H Drive Industries · Gemündener Straße 7 · 61276 Weilrod
1. Auftragserteilung
- Die zu erbringenden Leistungen sowie der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin werden im Auftragsschein festgehalten.
- Der Kunde erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
- Der Auftrag berechtigt die Werkstatt, Unteraufträge zu erteilen sowie Probefahrten und Überführungsfahrten durchzuführen. Probefahrten erfolgen im Rahmen des bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes des Fahrzeugs und werden nur mit gültig zugelassenen und versicherten Fahrzeugen durchgeführt.
- Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Auftrag dürfen nur mit Zustimmung der Werkstatt übertragen werden.
- Bei Fahrzeugübernahme wird ein Zustandsprotokoll erstellt. Vorhandene Schäden werden dokumentiert und vom Kunden bestätigt.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen vollständig und zutreffend mitzuteilen. Für Mehraufwand oder Schäden aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben haftet die Werkstatt nicht.
2. Preisangaben und Kostenvoranschlag
- Auf Wunsch des Kunden werden im Auftragsschein die voraussichtlichen Kosten vermerkt.
- Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist drei Wochen gültig.
- Kosten für einen Kostenvoranschlag können berechnet werden, sofern dies im Einzelfall vereinbart wurde.
- Werden die voraussichtlichen Gesamtkosten um mehr als 15 % überschritten, informiert die Werkstatt den Kunden unverzüglich und holt dessen Zustimmung ein. Abweichungen bis 15 % gelten als genehmigt.
- Die Werkstatt verwendet Originalteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile anerkannter Hersteller. Wünscht der Kunde ausdrücklich Originalteile des Fahrzeugherstellers, ist dies bei Auftragserteilung zu vereinbaren; entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
3. Fertigstellung
- Verbindlich zugesagte Fertigstellungstermine werden eingehalten.
- Ändert sich der Arbeitsumfang und entstehen dadurch Verzögerungen, wird ein neuer Termin genannt.
- Wird ein verbindlicher Termin schuldhaft überschritten, stellt die Werkstatt auf Wunsch des Kunden ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereit oder erstattet nachgewiesene ortsübliche Mietwagenkosten der unteren Mittelklasse für die Dauer der Verzögerung.
- Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder Betriebsstörungen, die die Werkstatt nicht zu vertreten hat, begründen keine Schadensersatzansprüche.
- Stellt die Werkstatt fest, dass die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs voraussichtlich übersteigen, wird der Kunde unverzüglich informiert. Ohne ausdrückliche Bestätigung werden die Arbeiten eingestellt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
4. Abnahme und Fahrzeugabholung
- Die Abnahme erfolgt in der Werkstatt. Der Kunde erhält bei Abholung eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen.
- Der Kunde muss das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Fertigstellung und Benachrichtigung abholen.
- Nach Ablauf der Abholfrist wird eine Standgebühr von 10,00 € pro angefangenem Werktag berechnet.
- Wird das Fahrzeug trotz zweifacher schriftlicher Mahnung nicht abgeholt, ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden durch einen öffentlich bestellten Versteigerer verwerten zu lassen. Der Erlös wird nach Abzug der Werkstattforderungen und Versteigerungskosten an den Kunden ausgekehrt.
5. Berechnung des Auftrags
- Die Rechnung weist Preise für jede einzelne Leistung und alle verwendeten Ersatzteile aus.
- Wird ein Kostenvoranschlag als Grundlage verwendet, genügt eine Bezugnahme darauf, sofern die Leistungen darin aufgeführt sind.
- Tauschpreise setzen voraus, dass das ausgebaute Altteil in wiederaufbereitbarem Zustand ist. Andernfalls wird der Mehrpreis in Rechnung gestellt.
- Ausgebaute Altteile werden dem Kunden auf Wunsch bei Fahrzeugabholung mitgegeben. Werden Altteile nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abholung des Fahrzeugs abgeholt, ist die Werkstatt zur kostenlosen Entsorgung berechtigt.
6. Zahlung
- Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Begleichung aller fälligen Forderungen herausgegeben.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Eine angemessene Vorauszahlung, insbesondere bei kostenintensiven Ersatzteilen, kann bei Auftragserteilung verlangt werden.
- Die Zahlung erfolgt in bar oder per EC-Karte (Girocard). Kreditkarte, Scheck oder Zahlung auf Rechnung sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
- Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB berechnet. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
- Eingebaute Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Werkstatt.
- Die Werkstatt hat für alle Forderungen aus dem erteilten Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug gemäß § 647 BGB. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Begleichung aller fälligen Rechnungen herausgegeben.
8. Haftung und Gewährleistung
- Gewährleistungsansprüche für erbrachte Werkleistungen verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme des Fahrzeugs (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- Gewährleistung besteht nur für Mängel, die bei Abnahme bereits vorlagen. Schäden durch Fremdeinwirkung, den Ausfall anderer Bauteile, Fehlbedienung, Unfälle oder normalen Verschleiß nach der Abnahme begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
- Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei sonstigen Schäden haftet die Werkstatt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug belassene Wertsachen, Bargeld oder persönliche Gegenstände. Kunden werden gebeten, diese vor der Fahrzeugübergabe zu entnehmen.
- Für Beschädigungen oder Diebstahl von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände haftet die Werkstatt nur bei nachgewiesenem Verschulden. Es wird empfohlen, den bestehenden Kaskoversicherungsschutz des Fahrzeugs aufrechtzuerhalten.
9. Datenschutz
- Die Werkstatt verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und -erfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung, die im Betrieb ausliegt und auf der Website abrufbar ist.
10. Gerichtsstand
- Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Werkstatt. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
11. Streitbeilegung
- Die Werkstatt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gemäß § 36 VSBG weisen wir darauf hin, dass die zuständige Stelle die KFZ-Schiedsstelle beim ZDK ist: Behrenstraße 35, 10117 Berlin – www.kfz-schiedsstelle.de. EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
12. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die einschlägige gesetzliche Regelung.
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Stand: Mai 2026. Diese AGB ersetzen alle vorherigen Fassungen.